§ 1 Anwendbarkeit der AGB
Die AGB regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen Tierheilpraktiker und Kunde als Behandlungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien Abweichendes nicht schriftlich vereinbart wurde.
Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn der Kunde das generelle Angebot des Tierheilpraktikers annimmt und sich an den Tierheilpraktiker zum Zwecke der Beratung, Diagnose und Therapie wendet.
Der Tierheilpraktiker ist jedoch berechtigt, einen Behandlungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen; insbesondere wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, es um Beschwerden geht, die der Tierheilpraktiker aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf oder die ihn in Gewissenskonflikte bringen können. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch des Tierheilpraktikers für die bis zur Ablehnung entstandenen Leistungen, einschließlich Beratung, erhalten.
§ 2 Inhalt und Zweck des Behandlungsvertrages
Der Tierheilpraktiker erbringt seine Dienste gegenüber dem Kunden in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten der Ausübung der Heilkunde zur Beratung, Diagnose und Therapie beim Tier des Kunden anwendet.
Nach dem deutschen Heilmittelwerberecht § 3 möchte ich Sie darauf hinweisen, dass ein Tierheilpraktiker keine verschreibungspflichtigen Arzneimittel erwerben, anwenden oder abgeben darf, ebenfalls darf er nicht impfen und nicht narkotisieren. Die Tätigkeit des Tierheilpraktikers unterliegt dem Arzneimittel-, dem Tierschutz- und dem Tierseuchengesetz, er ist zu ständiger Fortbildung verpflichtet.
Bei den hier vorgestellten Methoden sowohl therapeutischer als auch diagnostischer Art handelt es sich um Verfahren der alternativen Medizin, deren Wirksamkeit naturwissenschaftlich schulmedizinisch nicht nachgewiesen und nicht anerkannt ist. Eine Heilung oder ein Erfolg werden weder in Aussicht gestellt bzw. versprochen. Alle Ansprüche aus versehentlichen oder unwissentlichen Falschinformationen sind ausgeschlossen.
§ 3 Honorierung / Rechnungsstellung
Der Tierheilpraktiker hat für seine Dienste Anspruch auf ein Honorar, welches dem Gebührenverzeichnis für Tierheilpraktiker zugrunde gelegt wird zzgl. Fahrtkosten.
Erstanamnese, Beratung und Untersuchung dauert circa 1 - 2 h.
Sollte es Ihnen nicht möglich sein, einen vereinbarten Termin einzuhalten, bitte ich Sie, mich spätestens 3 Tage vorher zu informieren, damit ich bei anderen Anfragen einen Termin vergeben kann, andernfalls muss ich Ihnen eine Ausfallgebühr in Höhe von 30 € berechnen.
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass am Telefon grundsätzlich keinerlei Beratung erfolgen kann.
Das Honorar ist am Behandlungstag vom Kunden in bar vor Ort an den Tierheilpraktiker gegen Quittung zu bezahlen.
§ 4 Datenschutz
Daten des Tierhalters / Verfügungsberechtigten und des Tieres werden aufgrund des Vertragsverhältnisses zum Zweck der Be- und Verarbeitung gespeichert. Der Tierhalter / Verfügungsberechtige verzichtet hiermit auf besondere Benachrichtigung lt. Bundesdatenschutz. Der Inhalt von Beratungsgesprächen, Behandlungen und Krankenakten unterliegt der Schweigepflicht. Der Tierheilpraktiker kann nur nach schriftlicher Erlaubnis durch den Tierhalter / Verfügungsberechtigten davon entbunden werden. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, wenn die Auskunft im Interesse des Tierhalters / Verfügungsberechtigten erfolgt und anzunehmen ist, dass der Tierhalter / Verfügungsberechtigter zustimmen wird. Sobald der Tierheilpraktiker aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Auskunft verpflichtet ist, entfällt die Schweigepflicht.
§ 5 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages oder der AGB ungültig oder nichtig sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit des Behandlungsvertrages davon unberührt.